Dodt & Kollegen
Rechtsanwälte

Erbrecht

 

Das Erbrecht gilt als schwieriges Rechtsgebiet. Die Gestaltung des letzten Willens erfordert viel Erfahrung, um eine zukunftssichere Lösung für den Erbfall zu finden. Dabei spielt nicht nur das Erbrecht an sich eine Rolle, auch andere Rechtsgebiete müssen beherrscht werden, beispielsweise das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht und selbstverständlich das Versicherungsrecht. Diese Rechtsgebiete sind Schwerpunkte in unserer Kanzlei.

Bereits die Wahl der richtigen Testamentsform erfordert Einfühlungsvermögen und umfangreiche Rechtskenntnis. Es besteht in diesem Bereich eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten: Vom Einzeltestament oder gemeinschaftlichen Testament über den Erbvertrag, eventuell ein Vertrag zu Gunsten Dritter bis hin zu dem wenig bekannten Vertrag über den Nachlass.

Auch die weiteren  Gestaltungsinstrumente des Erbrechts sind mit Bedacht auszuwählen: Erbeinsetzung, Vor- und Nacherbschaft, Erbengemeinschaft, Vermächtnis, Auflage, Testamentsvollstreckung, Teilungsanordnung, Teilungsverbot. Bei all diesen Entscheidungen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite.

Ziel jeder Gestaltung ist es, eine streitvermeidende und friedensstiftende Lösung zu entwickeln. Leider liegen oft Konstellationen vor, in denen dies versäumt wurde. Dann gilt es, möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung, die aufgetretenen Konflikte kompetent, sachgerecht und schnell zu lösen. Hierfür ist eine tiefe Kenntnis des Erbrechts und vor allem der zum Erbrecht laufend ergehenden Rechtsprechung sowie der mitbetroffenen Rechtsgebiete unerlässlich.

Regelmäßige Themen:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Das Recht des Erben
  • Pflichtteil
  • Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft
  • Vermögensgestaltung zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachfolgeregelungen
  • Erbenhaftung
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung