Dodt & Kollegen
Rechtsanwälte

Inkasso / Forderungseinzug


Unbezahlte Rechnungen, Aussenstände und andere offene Forderungen machen wir schnell und unkompliziert für den Gläubiger geltend.

 

Nach Absprache erfolgt zunächst ein außergerichtliches Mahnschreiben.

 

Sollte dieses erfolglos bleiben, wird -ebenfalls nach Absprache- je nach Fall das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder die Forderung im Wege der Klage geltendgemacht.

 

Ein so erlangter Titel lässt sich im Anschluss vollstrecken, sprich Pfändungen werden eingeleitet und/oder der Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung beauftragt.