Dodt & Kollegen
Rechtsanwälte

Mietrecht


Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern haben im Lauf der Jahre immer weiter zugenommen. Mitursächlich sind oftmals Mietverträge, die lückenhaft oder nicht eindeutig sind und somit zu späteren Auseinandersetzungen führen. Ein Teil unserer Tätigkeit im Mietrecht ist daher, bereits bei Abschluss eines Mietvertrages zu beraten, um dann spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne weiter, wenn bereits Probleme entstanden sind. Wenn eine Beilegung des Streits auch mit anwaltlicher Unterstützung nicht möglich ist, übernehmen wir  die Vertretung vor Gericht.
Themen:
  • Mietvertrag – Prüfung, Erstellung und Änderung
  • Mietsicherheit, Kaution
  • Mieterhöhungen und Mietminderung, Staffelmiete, Indexmiete, Mieterhöhung bei Modernisierungen, Mietsenkung bei Mängeln
  • Fristlose oder ordentliche Kündigung
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Räumungsklagen und Räumungen / Zwangsvollstreckung
  • Mängel am Mietobjekt